Webcast: Cookies … und keiner kommt?

Ein letztes Mal: Willkommen zum Webcast über Cookiebanner!

Der eBusiness Lotse Berlin geht mit dem Video-Beitrag „Cookiebanner optimal gemacht!“ von Bord und beendet damit nach 20 Jahren den aktiv-produktiven Dienst. Natürlich bleibt das Wissensarchiv bestehen. Danach geht es mit aktuellen Video-Beiträgen zum Internet als Geschäftsanwendung im Online Magazin der BB-ONE.net weiter. Doch mit diesem Webcast über Cookiebanner wollen wir eine Brücke schlagen. Schließlich ist es inzwischen ein abmahn-relevantes Thema und brennt vielen Anwendern unter den Nägeln.

Immer Ärgern mit den Cookiebannern – doch was tun?

Wer sich beim Cookiebanner ausschließlich an juristische Vorgaben hält, hat sehr schnell kaum noch messbare Zugriffe. Manchmal stecken sogar hausgemachte design-technische Fehlgriffe dahinter. Doch das geht auch anders bzw. besser. Deshalb zeigen wir Ihnen in diesem Webcast, wie das es geht und wie Sie Ihrem Cookiebanner rechtssicher UND besucherfreundlich gestalten.

Webcast: Datenverarbeitung in den USA

Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit sogenannten „Cloudlösungen“ wie zum Beispiel „Zoom“ (Videokonferenz), „WeTransfer“ oder „Dropbox (Datenclouds)“ oder auch mit einem der vielen Google-Dienste arbeiten, dann machen Sie „Datenverarbeitung in den USA“ und sollten Sie sich diesen Video-Beitrag ansehen. Denn all diese praktischen Dienste sind seit dem EUGH-Urteil „Schrems  II“ (Download) für Ihr Unternehmen eigentlich tabu, genau genommen sogar illegal. Aber es gibt Lösungen und Maßnahmen, wie Sie das Problem lösen können. Diese stellen wir Ihnen hier vor.

Datenverarbeitung in den USA nach „Schrems II“: Wo ist das Problem und wie löst man es?

Bereits in der Vergangenheit gab es Bedenken zum Datenschutz beim Einsatz von Internetanwendungen „made & hosted in USA“. Denn hier hat man ein anderes Grundverständnis im Umgang mit persönlichen Daten (Bsp. „Five Eyes“). So stellt die US-Regierung ihr Sicherheitsbedürfnis der gerne mal über das Recht auf „Privacy“und zwingt US-amerikanische Unternehmen zur Ausleitung von aller (Kunden)Daten – und zwar ohne Kenntnis der Betroffenen. Das widerspricht unserer Auffassung von Datenschutz als Bürgerrecht.

Neues vom Datenschutz

Seit 1. Dezember 2021 gilt das neue TTDSG

Die Abkürzung „TTDSG“ steht für das „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“. Diese neuen Datenschutzregeln führen das TKG (Telekommunikationsgesetz, 2004, Neufassung 23.06.2021) und das TMG (Telemediengesetz, 01.03.2007) zusammen. Dabei fließen dann auch gleich die Bestimmungen der DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie mit ein. Vieles im TTDSG betrifft zwar im wesentlichen „nur“ Anbieter von Telekommunikationsdiensten, aber es gibt einzelne Passagen, welche Sie als Website-Betreibende beachten müssen. Vor allem der Umgang mit Cookies ist davon betroffen. Daher sollten Sie wissen, um was es dabei in den neuen Bestimmungen geht.

DSGVO und ePrivacy-Richtlinie als Grundlage des neuen TTDSG

Über die DSGVO haben wir ja schon hinreichend berichtet. Aber die ePrivacy-Richtlinie streiften wir bisher nur am Rande. Sie ist nicht neu, sondern existiert seit 2002. Letztmalig wurde sie 2009 aktualisiert. Jetzt steht eine heiß diskutierte Rundum-Erneuerung an. Denn eine europaweit einheitliche Anpassung an die sich schnell verändernden Anforderungen der digitalen Welt ist notwendig. Und wie wir wissen, ist die EU in Sachen Digitalisierung und Folgenabschätzung um einiges schneller und fortschrittlicher, als Deutschland. Hierzulande hatte es lange gedauert, bis alle Vorgaben der inzwischen längst veralteten Richtlinie in deutsches Datenschutzrecht Einlass fand.

Notwendige neue Regeln

Jetzt steht also die nächste Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinie an. Dass hierum heftig gestritten und gerungen wird, ist nicht verwunderlich. Denn es geht einem lukrativen Geschäftsfeld und damit einer gesamten Branche an den Kragen. Wie wir wissen, missbrauchen vor allem die Werbeindustrie und Anbieter von kostenlosen Webangeboten Cookies dazu, möglichst viele persönliche und private Daten über die User zu sammeln und zu vermarkten. Eigentlich sollten die Einwilligungsregeln der DSGVO die Datensammelwut der Werbevermarkter und Plattformbetreiber eindämmen. Aber das führte lediglich zu dieser endlosen Klicktirade durch lieblos gestaltete Cookie-Banner und -Vereinbarungen, die uns alle so nerven. Das einzig Ziel dieser Masche ist, uns zu einem resignierten „Ja, alle erlauben“ zu verleiteten. Dabei ließe ein „Privacy by Default“, wie wir es empfehlen, das Problem gar nicht erst aufkommen.

Cookies und Cookie-Banner

Nützliche Helfer oder lästige Begleiter?

Inzwischen ist auch auf der allerletzten Website der sogenannte Cookie-Banner angekommen. Aber warum poppen diese Dinger jetzt überall auf? Und warum müssen auch Sie Ihre Webseiten nun derart verunstalten? Diese Fragen sind einfach zu beantworten, denn die Pflicht zu Cookie-Bannern entsteht aus den Richtlinien der DSGVO. Aber ist das jetzt noch nutzerfreundlich oder vielleicht doch schon zu viel des Guten? Vielleicht verkraften Websites und ihre Besucher so viel Datenschutz ja gar nicht.

Was halten Sie von Cookies und Cookie-Banner?

Hier spielt ganz sicher eine große Rolle, wie wichtig Ihnen die Privatsphäre im Web ist und wie ernst Sie den Datenschutz als persönliches Bürgerrecht nehmen. Und ganz sicher ist auch wichtig zu betrachten, ob Sie mit dem Thema Cookies als Website-Anbieter oder Besucher umgehen müssen. In jedem Fall ist es erst einmal unbequem, dem User bestimmte Cookie-Optionen anbieten zu müssen. Für den User wiederum kann die Vielfalt der Cookie-Einstellungen einfach nur lästig erscheinen.

Privacy by Design: Privatheit, Datenminimierung und Nutzerfreundlichkeit

„Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ – das sind zwei Begriffe, die seit Einführung der DSGVO wieder mehr Beachtung finden. Zumindest bei all denen, deren Websites und Online-Geschäftsmodelle unabhängig von Werbeeinnahmen sind und die den modernen Datenschutz ernst nehmen. In diesem Beitrag erläutern wir die beiden Begriffe und zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Gestaltung Ihrer Websites achten sollten.

„Privacy by Design“ – Kundenbindung durch Datenminimierung

Die „Privatheit“ Ihrer Webseitenbesucher und Kunden sollte Ihnen grundsätzlich wichtig sein, und zwar nicht nur  aus Datenschutzgründen. Betrachten wir eine Website mal einfach als Ladengeschäft. Was würde passieren, wenn jeder Passant, der aus Neugier ins Schaufenster hineinschaut, erst einmal seine Kontaktdaten abgeben müsste? Oder vor dem Eintritt in den Laden einen Fingerabdruck abgeben müsste?  Mal abgesehen von den rechtlichen Aspekten wäre das extrem kontraproduktiv. Schließlich wollen wir ja, dass der potenzielle Kunde das Ladengeschäft betritt, sich dort länger aufhält und etwas kauft. Oder sich zunächst einmal ein Prospekt mitnimmt. Dazu senken wir die Eintrittshemnisse.