Webcast: Datenverarbeitung in den USA

So behalf man sich lange Zeit mit dem „Privacy Shield“. Aber seit dem EUGH-Urteil „Schrems II“ ist es außer Kraft gesetzt. Und damit ist es endgültig mit dem sorglosen Umgang von „Zoom“, „Dropbox“ & Co. im betrieblichen Alltag vorbei. Denn sie sind für Unternehmen in der EU nach der aktuellen Rechtsprechung so ohne weiteres legal nicht mehr einsetzbar. Aber es gibt Abhilfe, wie Sie die (EU) DSGVO einhalten und trotzdem Anwendungen nutzen können, deren Datenverarbeitung in den USA stattfindet.

Zielgruppe

Dieser Video-Beitrag über Datenverarbeitung in den USA wendet sich an Selbständige, Inhaber und Entscheider von Unternehmen, die Cloudlösungen und SaaS-Anwendungen amerikanischer Betreiber in in ihrem Betrieb einsetzen.

Vorkenntnisse und Hintergrundwissen

Sie benötigen Sie keine Vorkenntnisse, denn alle wichtigen Begriffe und fachlichen Zusammenhänge werden verständlich erklärt. Doch falls Sie sich ein wenig vorbereiten oder etwas mehr nachlesen wollen, dann empfehlen wir Ihnen unsere Beiträge zur DSGVO.

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