Webcast: Datenverarbeitung in den USA

Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit sogenannten „Cloudlösungen“ wie zum Beispiel „Zoom“ (Videokonferenz), „WeTransfer“ oder „Dropbox (Datenclouds)“ oder auch mit einem der vielen Google-Dienste arbeiten, dann machen Sie „Datenverarbeitung in den USA“ und sollten Sie sich diesen Video-Beitrag ansehen. Denn all diese praktischen Dienste sind seit dem EUGH-Urteil „Schrems  II“ (Download) für Ihr Unternehmen eigentlich tabu, genau genommen sogar illegal. Aber es gibt Lösungen und Maßnahmen, wie Sie das Problem lösen können. Diese stellen wir Ihnen hier vor.

Datenverarbeitung in den USA nach „Schrems II“: Wo ist das Problem und wie löst man es?

Bereits in der Vergangenheit gab es Bedenken zum Datenschutz beim Einsatz von Internetanwendungen „made & hosted in USA“. Denn hier hat man ein anderes Grundverständnis im Umgang mit persönlichen Daten (Bsp. „Five Eyes“). So stellt die US-Regierung ihr Sicherheitsbedürfnis der gerne mal über das Recht auf „Privacy“und zwingt US-amerikanische Unternehmen zur Ausleitung von aller (Kunden)Daten – und zwar ohne Kenntnis der Betroffenen. Das widerspricht unserer Auffassung von Datenschutz als Bürgerrecht.

Privacy by Design: Privatheit, Datenminimierung und Nutzerfreundlichkeit

„Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ – das sind zwei Begriffe, die seit Einführung der DSGVO wieder mehr Beachtung finden. Zumindest bei all denen, deren Websites und Online-Geschäftsmodelle unabhängig von Werbeeinnahmen sind und die den modernen Datenschutz ernst nehmen. In diesem Beitrag erläutern wir die beiden Begriffe und zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Gestaltung Ihrer Websites achten sollten.

„Privacy by Design“ – Kundenbindung durch Datenminimierung

Die „Privatheit“ Ihrer Webseitenbesucher und Kunden sollte Ihnen grundsätzlich wichtig sein, und zwar nicht nur  aus Datenschutzgründen. Betrachten wir eine Website mal einfach als Ladengeschäft. Was würde passieren, wenn jeder Passant, der aus Neugier ins Schaufenster hineinschaut, erst einmal seine Kontaktdaten abgeben müsste? Oder vor dem Eintritt in den Laden einen Fingerabdruck abgeben müsste?  Mal abgesehen von den rechtlichen Aspekten wäre das extrem kontraproduktiv. Schließlich wollen wir ja, dass der potenzielle Kunde das Ladengeschäft betritt, sich dort länger aufhält und etwas kauft. Oder sich zunächst einmal ein Prospekt mitnimmt. Dazu senken wir die Eintrittshemnisse.

Best Practice: Datencloud geht auch ohne „Box“

Es gibt eine attraktive Alternative zur Datencloud mit der „Box“. In unserem „Best Practice“ Webinar zur Datencloud DropIn zeigen wir Ihnen, wie Sie mit dieser skalierbaren Cloudlösung Dokumente ganz einfach hochladen, verwalten und teilen können. Und das alles DSGVO-konform.

Starten Sie das Webinar „Best Practice Datencloud Dropin“:

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