Wie wir wissen, widerstrebt den Betreibern werbefinanzierter Onlineangebote und den bekannten „Datenkraken“ (Google, Amazon & Co.) die Forderung der Datenschützer nach selbstbestimmter Privatheit der Nutzer schon von Anfang an. Denn das widerspricht ihrem Geschäftskonzept. Denn das Sammeln und Zusammenfügen von Nutzerinformationen ist ein Milliardengeschäft. Doch jetzt sind sie in der Pflicht. Und trotzdem versuchen sich weiterhin mit faulen Tricks und Ausreden drum herum zu mogeln.
„Opt Out“ ist verboten – „Opt In“ ist Pflicht!
Unseriöse Websitebetreiber meinten eine Lücke gefunden zu haben, nachdem Cookie-Banner durch die Forderung nach „Privacy by Design“ quasi Pflichtprogramm geworden sind. Sie bieten den Cookie-Banner zwar pflichtschuldig an, aber die individuellen Einstellungsmöglichkeiten sind hier oft kaum lesbar und sehr gut versteckt. Und wenn man sich die Mühe macht sie zu lesen, dann findet man vor allem bei US-nahen Anbietern nicht nur die eigenen, sondern auch die Cookies von Drittanbietern aus der Werbewirtschaft aktiviert. Doch das ist nicht nur eine unsaubere Methode, sich Daten zu erschleichen, sondern nach offizieller DSGVO-Rechtsprechung inzwischen auch ausdrücklich verboten. Denn es widerspricht ganz eindeutig der „Privacy by Design“ Policy. Also Finger weg vom voreingestellten „Ja-Wort“ und immer erst mal nachgucken, was wirklich Sache ist.