Webcast: Datenverarbeitung in den USA

Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit sogenannten „Cloudlösungen“ wie zum Beispiel „Zoom“ (Videokonferenz), „WeTransfer“ oder „Dropbox (Datenclouds)“ oder auch mit einem der vielen Google-Dienste arbeiten, dann machen Sie „Datenverarbeitung in den USA“ und sollten Sie sich diesen Video-Beitrag ansehen. Denn all diese praktischen Dienste sind seit dem EUGH-Urteil „Schrems  II“ (Download) für Ihr Unternehmen eigentlich tabu, genau genommen sogar illegal. Aber es gibt Lösungen und Maßnahmen, wie Sie das Problem lösen können. Diese stellen wir Ihnen hier vor.

Datenverarbeitung in den USA nach „Schrems II“: Wo ist das Problem und wie löst man es?

Bereits in der Vergangenheit gab es Bedenken zum Datenschutz beim Einsatz von Internetanwendungen „made & hosted in USA“. Denn hier hat man ein anderes Grundverständnis im Umgang mit persönlichen Daten (Bsp. „Five Eyes“). So stellt die US-Regierung ihr Sicherheitsbedürfnis der gerne mal über das Recht auf „Privacy“und zwingt US-amerikanische Unternehmen zur Ausleitung von aller (Kunden)Daten – und zwar ohne Kenntnis der Betroffenen. Das widerspricht unserer Auffassung von Datenschutz als Bürgerrecht.