Webcast: Datenverarbeitung in den USA

Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit sogenannten „Cloudlösungen“ wie zum Beispiel „Zoom“ (Videokonferenz), „WeTransfer“ oder „Dropbox (Datenclouds)“ oder auch mit einem der vielen Google-Dienste arbeiten, dann machen Sie „Datenverarbeitung in den USA“ und sollten Sie sich diesen Video-Beitrag ansehen. Denn all diese praktischen Dienste sind seit dem EUGH-Urteil „Schrems  II“ (Download) für Ihr Unternehmen eigentlich tabu, genau genommen sogar illegal. Aber es gibt Lösungen und Maßnahmen, wie Sie das Problem lösen können. Diese stellen wir Ihnen hier vor.

Datenverarbeitung in den USA nach „Schrems II“: Wo ist das Problem und wie löst man es?

Bereits in der Vergangenheit gab es Bedenken zum Datenschutz beim Einsatz von Internetanwendungen „made & hosted in USA“. Denn hier hat man ein anderes Grundverständnis im Umgang mit persönlichen Daten (Bsp. „Five Eyes“). So stellt die US-Regierung ihr Sicherheitsbedürfnis der gerne mal über das Recht auf „Privacy“und zwingt US-amerikanische Unternehmen zur Ausleitung von aller (Kunden)Daten – und zwar ohne Kenntnis der Betroffenen. Das widerspricht unserer Auffassung von Datenschutz als Bürgerrecht.

Webcast: .berlin-Domain – gut & teuer?

Willkommen zum Webcast!

Die .berlin-Domain – gut & teuer?

Seit acht Jahren gibt es die .berlin-Domain. Und das sehr erfolgreich. Denn unter den „neuen“ Top Level Städte Domains ist „.berlin“ bis heute ungeschlagen die Nummer eins. Aber worin liegt ihr Erfolgsgeheimnis? Schließlich gehört diese TLD zu den teureren „Domain-Endungen“, ist also nichts für die breite Masse. Da scheint es also etwas zu geben, dass sich das genauer Hinsehen lohnt. Deshalb erfahren Sie in diesem Webcast,

  • was „Top Level Domains“ sind (Begriffsklärung und technischer Hintergrund)
  • warum die .berlin-Domain besonders bzw. anders ist
  • welche Mehrwerte die Top Level Domain .berlin bietet (SEO, Markenbildung, Kundennähe)
  • wann .berlin-Domains eine wertvolle Ergänzung oder attraktive Alternative für Ihr Domainportfolio sind.

Zielgruppe

Alle, die sich für erfolgreiches Online-Marketing interessieren oder im SEO mehr erreichen möchten, sollten sich mit dem Thema Domains gut auskennen. Dazu gehören auch Grundkenntnisse über die .berlin-Domain. Besonders interessant ist dieser Video-Beitrag für Berliner Unternehmer:innen und Entscheider:innen. Vor allem, wenn auch ihre Zielgruppen in Berlin leben, tätig oder unterwegs sind.

Vorkenntnisse und Hintergrundwissen

Sie benötigen Sie keine Vorkenntnisse, denn alle wichtigen Begriffe und fachlichen Zusammenhänge werden verständlich erklärt. Doch falls Sie sich ein wenig vorbereiten oder etwas mehr nachlesen wollen, dann empfehlen wir Ihnen:

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WordPress Plugins richtig auswählen

Es gibt inzwischen zu ziemlich jedem speziellen Anwendungsfall passende WordPress Plugins. In vielen Fällen sogar mehrere hundert. Manchmal klingen die Beschreibungen nach dem passenden Werkzeug. Aber sehr oft sind die Kurzbeschreibungen irreführend. Also, wie finden Sie heraus, welches WordPress Plugin zu Ihrer Anforderung passt und ob es mit Ihrem Theme harmoniert? Oder wie entscheiden Sie sich richtig, wenn Sie für Ihren Anwendungsfall mehrere Plugins zur Auswahl haben?  Und dann ist da noch die Problematik der (nicht)kompatiblen PHP-Versionen: Sie installieren ein Plugin, und plötzlich ist die Webseite irgendwie weg. Wie können Sie das vermeiden?

Neues vom Datenschutz

Seit 1. Dezember 2021 gilt das neue TTDSG

Die Abkürzung „TTDSG“ steht für das „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“. Diese neuen Datenschutzregeln führen das TKG (Telekommunikationsgesetz, 2004, Neufassung 23.06.2021) und das TMG (Telemediengesetz, 01.03.2007) zusammen. Dabei fließen dann auch gleich die Bestimmungen der DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie mit ein. Vieles im TTDSG betrifft zwar im wesentlichen „nur“ Anbieter von Telekommunikationsdiensten, aber es gibt einzelne Passagen, welche Sie als Website-Betreibende beachten müssen. Vor allem der Umgang mit Cookies ist davon betroffen. Daher sollten Sie wissen, um was es dabei in den neuen Bestimmungen geht.

DSGVO und ePrivacy-Richtlinie als Grundlage des neuen TTDSG

Über die DSGVO haben wir ja schon hinreichend berichtet. Aber die ePrivacy-Richtlinie streiften wir bisher nur am Rande. Sie ist nicht neu, sondern existiert seit 2002. Letztmalig wurde sie 2009 aktualisiert. Jetzt steht eine heiß diskutierte Rundum-Erneuerung an. Denn eine europaweit einheitliche Anpassung an die sich schnell verändernden Anforderungen der digitalen Welt ist notwendig. Und wie wir wissen, ist die EU in Sachen Digitalisierung und Folgenabschätzung um einiges schneller und fortschrittlicher, als Deutschland. Hierzulande hatte es lange gedauert, bis alle Vorgaben der inzwischen längst veralteten Richtlinie in deutsches Datenschutzrecht Einlass fand.

Notwendige neue Regeln

Jetzt steht also die nächste Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinie an. Dass hierum heftig gestritten und gerungen wird, ist nicht verwunderlich. Denn es geht einem lukrativen Geschäftsfeld und damit einer gesamten Branche an den Kragen. Wie wir wissen, missbrauchen vor allem die Werbeindustrie und Anbieter von kostenlosen Webangeboten Cookies dazu, möglichst viele persönliche und private Daten über die User zu sammeln und zu vermarkten. Eigentlich sollten die Einwilligungsregeln der DSGVO die Datensammelwut der Werbevermarkter und Plattformbetreiber eindämmen. Aber das führte lediglich zu dieser endlosen Klicktirade durch lieblos gestaltete Cookie-Banner und -Vereinbarungen, die uns alle so nerven. Das einzig Ziel dieser Masche ist, uns zu einem resignierten „Ja, alle erlauben“ zu verleiteten. Dabei ließe ein „Privacy by Default“, wie wir es empfehlen, das Problem gar nicht erst aufkommen.

Webcast: USV für KMUs (Best Practice)

Eine „unterbrechungsfreie Stromversorgung“ (USV) leisteten sich in der Vergangenheit nur Betriebe mit großen IT-Anlagen. Dazu gehören ganz sicher Internet-Betreiber und DataCenter, denn zu deren Geschäftsmodell gehört die Ausfallsicherheit. Aber was früher eine kostspielige Angelegenheit war ist heute für KMUs durchaus erschwinglich. Und auch der kleine Betrieb kann sich einen IT-Ausfall eigentlich nicht mehr leisten. Schließlich ist im Zeitalter der Digitalisierung fast jeder Betrieb – egal ob klein oder groß – abhängig von einer störungsfreien Stromversorgung. Denn ohne Strom kein Internet, kein Telefon und keine Computer.