WordPress Plugins richtig auswählen

Es gibt inzwischen zu ziemlich jedem speziellen Anwendungsfall passende WordPress Plugins. In vielen Fällen sogar mehrere hundert. Manchmal klingen die Beschreibungen nach dem passenden Werkzeug. Aber sehr oft sind die Kurzbeschreibungen irreführend. Also, wie finden Sie heraus, welches WordPress Plugin zu Ihrer Anforderung passt und ob es mit Ihrem Theme harmoniert? Oder wie entscheiden Sie sich richtig, wenn Sie für Ihren Anwendungsfall mehrere Plugins zur Auswahl haben?  Und dann ist da noch die Problematik der (nicht)kompatiblen PHP-Versionen: Sie installieren ein Plugin, und plötzlich ist die Webseite irgendwie weg. Wie können Sie das vermeiden?

Log4j – was ist mit dieser Sicherheitslücke?

Seit Anfang Dezember geht die „Log4j Zero-Day-Lücke“ als die größte Sicherheitslücke des Jahres durch alle einschlägigen Medien. Aber was hat es damit auf sich? Nur soviel vorneweg: Es handelt sich um ein ernstes Problem, an dem Sie nicht selbst schuld sind. Aber Sie könnten davon betroffen sein, ohne es zu wissen oder zu merken. Denn viele Softwareanwendungen verwenden dieses „Log4j“, welches Hacker ohne große Trickserei als Einfallstor in Server und Netzwerke missbrauchen. Das versetzt selbst gelassene IT-Sicherheitsexperten in Aufruhr und sorgt für Überstunden der IT-Fachabteilungen. Aber die gute Nachricht ist: Inzwischen gibt es Abhilfe durch umfassende Updates vieler Software-Hersteller. Und man setzt auf Werkzeuge, die gezielt nach eventuellen Problemen suchen und diese protokollieren.

Neues vom Datenschutz

Seit 1. Dezember 2021 gilt das neue TTDSG

Die Abkürzung „TTDSG“ steht für das „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“. Diese neuen Datenschutzregeln führen das TKG (Telekommunikationsgesetz, 2004, Neufassung 23.06.2021) und das TMG (Telemediengesetz, 01.03.2007) zusammen. Dabei fließen dann auch gleich die Bestimmungen der DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie mit ein. Vieles im TTDSG betrifft zwar im wesentlichen „nur“ Anbieter von Telekommunikationsdiensten, aber es gibt einzelne Passagen, welche Sie als Website-Betreibende beachten müssen. Vor allem der Umgang mit Cookies ist davon betroffen. Daher sollten Sie wissen, um was es dabei in den neuen Bestimmungen geht.

DSGVO und ePrivacy-Richtlinie als Grundlage des neuen TTDSG

Über die DSGVO haben wir ja schon hinreichend berichtet. Aber die ePrivacy-Richtlinie streiften wir bisher nur am Rande. Sie ist nicht neu, sondern existiert seit 2002. Letztmalig wurde sie 2009 aktualisiert. Jetzt steht eine heiß diskutierte Rundum-Erneuerung an. Denn eine europaweit einheitliche Anpassung an die sich schnell verändernden Anforderungen der digitalen Welt ist notwendig. Und wie wir wissen, ist die EU in Sachen Digitalisierung und Folgenabschätzung um einiges schneller und fortschrittlicher, als Deutschland. Hierzulande hatte es lange gedauert, bis alle Vorgaben der inzwischen längst veralteten Richtlinie in deutsches Datenschutzrecht Einlass fand.

Notwendige neue Regeln

Jetzt steht also die nächste Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinie an. Dass hierum heftig gestritten und gerungen wird, ist nicht verwunderlich. Denn es geht einem lukrativen Geschäftsfeld und damit einer gesamten Branche an den Kragen. Wie wir wissen, missbrauchen vor allem die Werbeindustrie und Anbieter von kostenlosen Webangeboten Cookies dazu, möglichst viele persönliche und private Daten über die User zu sammeln und zu vermarkten. Eigentlich sollten die Einwilligungsregeln der DSGVO die Datensammelwut der Werbevermarkter und Plattformbetreiber eindämmen. Aber das führte lediglich zu dieser endlosen Klicktirade durch lieblos gestaltete Cookie-Banner und -Vereinbarungen, die uns alle so nerven. Das einzig Ziel dieser Masche ist, uns zu einem resignierten „Ja, alle erlauben“ zu verleiteten. Dabei ließe ein „Privacy by Default“, wie wir es empfehlen, das Problem gar nicht erst aufkommen.

Webcast: USV für KMUs (Best Practice)

Eine „unterbrechungsfreie Stromversorgung“ (USV) leisteten sich in der Vergangenheit nur Betriebe mit großen IT-Anlagen. Dazu gehören ganz sicher Internet-Betreiber und DataCenter, denn zu deren Geschäftsmodell gehört die Ausfallsicherheit. Aber was früher eine kostspielige Angelegenheit war ist heute für KMUs durchaus erschwinglich. Und auch der kleine Betrieb kann sich einen IT-Ausfall eigentlich nicht mehr leisten. Schließlich ist im Zeitalter der Digitalisierung fast jeder Betrieb – egal ob klein oder groß – abhängig von einer störungsfreien Stromversorgung. Denn ohne Strom kein Internet, kein Telefon und keine Computer.

Best Practice: USV für KMUs

Termin: Donnerstag, 25.11.2021, ab 18:00 Uhr

USV – das steht für „unterbrechungsfreie Stromversorgung“. In der Vergangenheit leisteten sich nur große Betriebe – und natürlich Internet-Betreiber und DataCenter – diesen „Luxus“. Deshalb fragen Sie sich jetzt vielleicht: „Brauchen wir als kleiner Betrieb hier in Deutschland so etwas denn wirklich?“ Die unbequeme Antwort lautet ganz klar: JA, Sie sollten in Zukunft eine eigene USV für Ihren Betrieb haben! Warum das so ist und welche bezahlbaren Lösungen es für Ihr Unternehmen gibt, das erfahren Sie in diesem Webcast.

Warum sollten Sie das Thema USV für Ihren Betrieb nicht auf die lange Bank schieben?

Im Zeitalter der Digitalisierung ist fast jeder Betrieb – egal ob klein oder groß – abhängig von einer störungsfreien Stromversorgung. Aber leider ist diese hierzulande selbst in Ballungszentren weniger zuverlässig, als wir das gerne glauben möchten. Neben längeren Stromausfällen nehmen auch kurze Unterbrechungen und Stromschwankungen zu.  Alle drei Vorkommnisse verursachen Schäden: Arbeitsausfälle, Hardwaredefekte und Datenverluste. Dass bei einem längeren Stromausfall kein Festnetz (IP) Telefon, keine E-Mail, kein Netzwerk zur Verfügung steht, ist vor diesem Hintergrund dann fast nur noch eine lästige Nebensache. Also ist eine USV auch für einen kleinen Betrieb eine durchaus sinnvolle Investition, die weniger kompliziert und teuer ist, als Sie glauben.