Webcasts und Beiträge in 2021

Eine Übersicht

Wie jedes Jahr liefern wir auch dieses Mal eine Übersicht aller Webcasts und Textbeiträge. In 2021 haben wir uns erwartungsgemäß ausgiebig mit dem Thema Internet und Sicherheit beschäftigt. Aber auch Content Management Systeme, Datenschutz und andere übergreifende Themen wie z. B. „Onlinetexten“ sind wieder dabei gewesen. Falls Sie also dieses Jahr aus Zeitmangel oder anderen Gründen die eine oder andere Veröffentlichung verpasst haben, hier folgt nun der Überblick.

Die Webcast-Beiträge in 2021

Sicherlich ist es kein Zufall, dass sich die meisten Video-Beiträge bei uns mehr oder weniger um das sichere Arbeiten in und mit dem Internet drehen. Denn wie die Ereignisse der letzten 12 Monate zeigen, ist unsere Abhängigkeit von der digitalen Welt gewachsen. Das Internet ist einerseits ein Segen, hat es doch in der fortgesetzten Pandemie die Geschäftsprozesse am Laufen gehalten. Aber andererseits verdeutlichen auch die Störfälle unsere Abhängigkeit. Dass und wie man sich dagegen wappnen kann, veranschaulichen unsere Webcasts.

Die Online-Ratgeber Beiträge in 2021

Oftmals ist ein Thema für ein Webcast zu umfassend oder vielschichtig, so dass wir es nicht in dem vorgesehenen maximal 25 Minuten Webcast abhandeln können. In diesen Fällen packen wir das  Thema in einen Textbeitrag. Dadurch haben Sie gleich eine Art Nachschlagewerk und können sich, wann immer Sie Zeit haben, Stück für Stück durcharbeiten.

Ein Querverweis

Falls Ihnen das nicht genug Material zum Nachlesen und Stöbern ist, dann empfehlen wir Ihnen auch die Veröffentlichungen 2021 im BB-ONE.net Magazin.

Der Ausblick

Im neuen Jahr werden wir uns sicherlich wieder viel mit der Internetsicherheit beschäftigen müssen. Was dieses Jahr bei den Beiträgen in 2021 zu kurz kam, ist das Thema „digitale Souveränität“. Das werden wir in 2022 ganz sicher nachholen. Und wir werden uns auch wieder um das „Meta-Design“ von Websites kümmern. Denn Sprache und Verständlichkeit von Online-Anwendungen wird auch in Zukunft ein wichtiger Erfolgsfaktor bleiben.

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Neues vom Datenschutz

Seit 1. Dezember 2021 gilt das neue TTDSG

Die Abkürzung „TTDSG“ steht für das „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“. Diese neuen Datenschutzregeln führen das TKG (Telekommunikationsgesetz, 2004, Neufassung 23.06.2021) und das TMG (Telemediengesetz, 01.03.2007) zusammen. Dabei fließen dann auch gleich die Bestimmungen der DSGVO und die ePrivacy-Richtlinie mit ein. Vieles im TTDSG betrifft zwar im wesentlichen „nur“ Anbieter von Telekommunikationsdiensten, aber es gibt einzelne Passagen, welche Sie als Website-Betreibende beachten müssen. Vor allem der Umgang mit Cookies ist davon betroffen. Daher sollten Sie wissen, um was es dabei in den neuen Bestimmungen geht.

DSGVO und ePrivacy-Richtlinie als Grundlage des neuen TTDSG

Über die DSGVO haben wir ja schon hinreichend berichtet. Aber die ePrivacy-Richtlinie streiften wir bisher nur am Rande. Sie ist nicht neu, sondern existiert seit 2002. Letztmalig wurde sie 2009 aktualisiert. Jetzt steht eine heiß diskutierte Rundum-Erneuerung an. Denn eine europaweit einheitliche Anpassung an die sich schnell verändernden Anforderungen der digitalen Welt ist notwendig. Und wie wir wissen, ist die EU in Sachen Digitalisierung und Folgenabschätzung um einiges schneller und fortschrittlicher, als Deutschland. Hierzulande hatte es lange gedauert, bis alle Vorgaben der inzwischen längst veralteten Richtlinie in deutsches Datenschutzrecht Einlass fand.

Notwendige neue Regeln

Jetzt steht also die nächste Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinie an. Dass hierum heftig gestritten und gerungen wird, ist nicht verwunderlich. Denn es geht einem lukrativen Geschäftsfeld und damit einer gesamten Branche an den Kragen. Wie wir wissen, missbrauchen vor allem die Werbeindustrie und Anbieter von kostenlosen Webangeboten Cookies dazu, möglichst viele persönliche und private Daten über die User zu sammeln und zu vermarkten. Eigentlich sollten die Einwilligungsregeln der DSGVO die Datensammelwut der Werbevermarkter und Plattformbetreiber eindämmen. Aber das führte lediglich zu dieser endlosen Klicktirade durch lieblos gestaltete Cookie-Banner und -Vereinbarungen, die uns alle so nerven. Das einzig Ziel dieser Masche ist, uns zu einem resignierten „Ja, alle erlauben“ zu verleiteten. Dabei ließe ein „Privacy by Default“, wie wir es empfehlen, das Problem gar nicht erst aufkommen.

Webcast: USV für KMUs (Best Practice)

Eine „unterbrechungsfreie Stromversorgung“ (USV) leisteten sich in der Vergangenheit nur Betriebe mit großen IT-Anlagen. Dazu gehören ganz sicher Internet-Betreiber und DataCenter, denn zu deren Geschäftsmodell gehört die Ausfallsicherheit. Aber was früher eine kostspielige Angelegenheit war ist heute für KMUs durchaus erschwinglich. Und auch der kleine Betrieb kann sich einen IT-Ausfall eigentlich nicht mehr leisten. Schließlich ist im Zeitalter der Digitalisierung fast jeder Betrieb – egal ob klein oder groß – abhängig von einer störungsfreien Stromversorgung. Denn ohne Strom kein Internet, kein Telefon und keine Computer.

Zur Abwechslung …

… mal etwas Bewährtes.

Endlich mal wieder ein neuer Webcast! Ursprünglich hatten wir den Titel „Lassen Sie Ihren Betrieb nicht im Dunkeln stehen!“ vorgesehen. Aber dann entschieden wir uns für einen Klassiker: „Best Practice: USV für KMUs“. Klingt jetzt technisch „etwas“ nüchtern, ist es aber nicht. Denn tatsächlich gehört dieser Videobeitrag eher in die Rubrik „besser schlafen können dank sicherer IT“. Und somit ist es ganz klar ein interessantes Thema für Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. Selbständige und Entscheidende.

Best Practice: USV für KMUs

Termin: Donnerstag, 25.11.2021, ab 18:00 Uhr

USV – das steht für „unterbrechungsfreie Stromversorgung“. In der Vergangenheit leisteten sich nur große Betriebe – und natürlich Internet-Betreiber und DataCenter – diesen „Luxus“. Deshalb fragen Sie sich jetzt vielleicht: „Brauchen wir als kleiner Betrieb hier in Deutschland so etwas denn wirklich?“ Die unbequeme Antwort lautet ganz klar: JA, Sie sollten in Zukunft eine eigene USV für Ihren Betrieb haben! Warum das so ist und welche bezahlbaren Lösungen es für Ihr Unternehmen gibt, das erfahren Sie in diesem Webcast.

Warum sollten Sie das Thema USV für Ihren Betrieb nicht auf die lange Bank schieben?

Im Zeitalter der Digitalisierung ist fast jeder Betrieb – egal ob klein oder groß – abhängig von einer störungsfreien Stromversorgung. Aber leider ist diese hierzulande selbst in Ballungszentren weniger zuverlässig, als wir das gerne glauben möchten. Neben längeren Stromausfällen nehmen auch kurze Unterbrechungen und Stromschwankungen zu.  Alle drei Vorkommnisse verursachen Schäden: Arbeitsausfälle, Hardwaredefekte und Datenverluste. Dass bei einem längeren Stromausfall kein Festnetz (IP) Telefon, keine E-Mail, kein Netzwerk zur Verfügung steht, ist vor diesem Hintergrund dann fast nur noch eine lästige Nebensache. Also ist eine USV auch für einen kleinen Betrieb eine durchaus sinnvolle Investition, die weniger kompliziert und teuer ist, als Sie glauben.