Technische und organisatorische Maßnahmen in der IT-Sicherheit

Die IT-Sicherheit ist dank unserer digitalisierten Welt ein Dauerbrenner. Denn die Bedrohung durch immer rafiniertere Cyberattacken wächst quasi stündlich. Sie verursachen immer größere Schäden in der Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Deshalb sieht sich der Gesetzgeber gezwungen, die Gesetze entsprechend anzupassen und zu verschärfen. Dazu gehören Regelwerke wie TMG, TKG, DSGVO und das IT-Sicherheitsgesetz. Interessanter Weise haben sie in einem wichtigen Punkt einen gemeinsamen Nenner: die „TOM“. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass technische und organisatorische Maßnahmen tatsächlich für mehr IT-Sicherheit sorgen, wenn man sie richtig anwendet.

HWK lädt ein: Website, Newsletter, Facebook, WhatsApp & Co. rechtssicher nutzen

Termin: 4. Dezember 2018, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Die Anforderungen an rechtssichere Onlineanwendungen nehmen zu und werden immer komplizierter. Daher sollten Sie wissen, welche Regeln für Ihre Websites, den Newsletterversand und die Nutzung von sozialen Netzwerken und freien Messenger-Diensten gelten. Und damit Sie auf dem Laufenden bleiben, bietet die Handwerkskammer Berlin wieder eine Veranstaltung zu diesem Thema an.

Rechtssichere Onlineanwendungen anschaulich und verständlich

Den Referenten Herrn Rechtsanwalt Karsten U. Bartels kennen wir vom eBusiness Lotsen Berlin selbst aus vielen Jahren gemeinsamer Veranstaltungen. Herr Bartels versteht es wie kaum ein anderer Rechtsanwalt, so trockene Themen wie die neue Datenschutz-Grundverordnung, das Urheber-, Wettbewerbs- und Telemedienrecht anschaulich und praxisnah zu behandeln. Das ist auch kein Wunder, denn Online-Recht ist sein Spezialgebiet seit es diese Fragestellungen gibt. Deshalb können wir Ihnen den Vortrag nur wärmstens ans Herz legen, er ist jeden Cent wert. Danach haben Sie genau den Überblick, den Sie zum Thema „rechtssichere Onlineanwendungen“ brauchen.

Ort:

Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ), der Handwerkskammer Berlin, Mehringdamm 14, 10961 Berlin, Raum Nr. 506

Teilnahme:

Die Teilnahme kostet für Mitglieder der HWK Berlin 20,- €. Nichtmitglieder zahlen 50,- €. Selbstverständlich erhalten Sie eine Rechnung.

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular frühzeitig an, denn nach unserer Erfahrung ist diese Veranstaltung gut besucht.

Weitere Informationen

Weitere Infos zur Veranstaltung sowie das Anmeldeformular finden Sie hier …

DS-GVO und WebSite-Analyse

Als zielorientierter WebSite-Betreiber sollten Sie eine Analyse-Software einsetzen, damit Sie die Besucher Ihrer Site besser kennenlernen. Dazu stehen Ihnen verschiedene Werkzeuge zur Verfügung, wie zum Beispiel die mächtigen, kostenfreien Tools von Google Analytics oder Piwik, das seit März 2018 „Matomo“ heißt. Natürlich können Sie auch auf bezahlte Services von spezialisierten Agenturen zurückgreifen, doch eines ist allen gemein: Sie müssen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einhalten. Wie das gehen soll, erfahren Sie in diesem Webinar.

Der richtige Umgang mit Analyse-Software in der DS-GVO

De facto handelt es sich bei allen Daten, die Ihre Analyse-Software über Ihre WebSite-Besucher sammelt, um personenbezogene Daten. Das heisst aber auch: hier greift das Datenschutzgesetz. Übrigens schon seit Jahren. Doch die neue DS-GVO hat ein paar Erweiterungen mit im Gepäck. Deshalb geht dieses Webinar der Frage nach, was Sie ab dem 25.05.2018 beachten müssen, wenn Sie weiterhin WebSite Analyse-Software einsetzen wollen. Darum zeigen wie Ihnen in diesem Webinar, wie Sie mit den Themen

  • Informationspflicht
  • Widerspruchsrecht
  • Anonymisierung

richtig umgehen.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Entscheider und Selbständige, welche für die Internetanwendungen ihres Unternehmens verantwortlich sind.

Vorkenntnisse

Grundsätzlich sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Denn wir erklären in diesem Webinar noch einmal kurz alle wichtigen Begriffe. Aber es könnte hilfreich sein, wenn Sie sich vorher noch einmal den Video-Beitrag „DS-GVO – ein Überblick für Entscheider“ anschauen. Er dauert nur etwas über 17 Minuten.

DS-GVO und Hosting – Ihre Web-Dienste sind dran!

„Was haben denn meine WebSites mit der Datenschutz-Grundverordnung am Hut?“ Bei einem Shopsystem mag das ja noch logisch sein. Aber Web-Dienste wie eine „normale“ Firmen-Homepage kommen doch ohne personenbezogene Daten aus – oder? Doch hier trügt der Schein. Denn beim Hosting werden z. B. Nutzer-IPs in sogenannten Logfiles erfasst, und diese sind zählen gemäß neuer DS-GVO zu den Daten, die eine einzelne Person identifizieren können. Und das heisst: Sie als WebSite-Betreiber haben bestimmte Dokumentationspflichten zu erfüllen. In diesem Webinar erfahren Sie deshalb, wie Sie den Status Ihrer Web-Dienste richtig erkennen und bewerten.

Ihre Web-Dienste in der Datenschutz-Grundverordnung

Damit Ihnen die Zusammenhänge klar werden, gehen wir auf die folgenden Fragen ein:

  1. Wann ist die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erlaubt?
  2. Welche Pflichten ergeben sich aus dem Betreiben von WebSiten für Sie als Inhaber?
  3. Welche Daten fallen beim Hosting wo an?
  4. Wer ist wann und wofür zuständig bzw. verantwortlich: Inhaber oder Hosting-Anbieter?

Denn daraus ergibt sich, auf welche Weise Sie das Hosting Ihrer Web-Dienste im „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ dokumentieren müssen.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Entscheider und Selbständige, welche für die Internetanwendungen ihres Unternehmens verantwortlich sind.

Vorkenntnisse

Grundsätzlich sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Denn wir erklären in diesem Webinar noch einmal kurz alle wichtigen Begriffe. Aber es könnte hilfreich sein, wenn Sie sich vorher noch einmal den Video-Beitrag „DS-GVO – ein Überblick für Entscheider“ anschauen. Er dauert nur etwas über 17 Minuten.

Ins Detail gehen

Alles neu macht der Mai, so sagt man. Und in Bezug auf den Umgang mit den Daten unserer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner trifft diese Volksweisheit wohl mehr denn je zu. Der Termin 25.05.2018 wird fleißig kommuniziert, nicht nur hier beim eBusiness Lotsen Berlin. Doch was die Neuerung nun konkret für Sie bzw. für Ihre Online-Services bedeuten, dürfte nicht allen klar sein. Daher widmen wir die nächsten Webinare noch einmal der DS-GVO unter den Gesichtspunkten, die Ihr eBusiness ganz konkret betreffen. Und damit soll’s dann auch gut sein. Denn es gibt ja schließlich auch noch andere, wichtigere Themen. Oder etwa nicht?

Mehr Nachdenken

Die erzwungene Beschäftigung mit dem Datenschutz hat etwas Positives bewirkt, nämlich mehr Achtsamkeit. Und auch eine gewisse Rationalisierung der Datensammlungen im Unternehmen. Denn inzwischen stellen sich viele bei der Bestandsaufnahme der Verabeitungstätigkeiten kritische Fragen: Wieviel Daten brauche ich tatsächlich von meinem Gegenüber, um meinen Job machen zu können? Mit wem arbeite ich eigentlich zusammen? Wie seriös und verantwortungsvoll ist dieser Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter)? Und wie umsichtig gehe ich mit meinen eigenen Daten um? Auch wenn sich der Umgang mit der neuen DS-GVO erst einpendeln muss – auch in Deutschland, dem vermeintlichen Datenschutz-Musterschüler in der EU – so hoffen wir, dass die neuen Standards mehr Klarheit im vernünftigen Umgang mit persönlichen Daten bringen wird.

Webinare im Mai

Mit den folgenden Webinaren zur Datenschutz-Grundverordnung gehen wir noch einmal ins Detail:

Am besten gleich anmelden, auch wenn Sie genau zu diesem Termin keine Zeit haben sollten. Denn Sie erhalten dann den Link zum Webinar, welche noch eine Weile aktiv bleibt. Sie können die Video-Aufzeichnung also später noch einmal ansehen.