DS-GVO und Hosting – Ihre Web-Dienste sind dran!

„Was haben denn meine WebSites mit der Datenschutz-Grundverordnung am Hut?“ Bei einem Shopsystem mag das ja noch logisch sein. Aber Web-Dienste wie eine „normale“ Firmen-Homepage kommen doch ohne personenbezogene Daten aus – oder? Doch hier trügt der Schein. Denn beim Hosting werden z. B. Nutzer-IPs in sogenannten Logfiles erfasst, und diese sind zählen gemäß neuer DS-GVO zu den Daten, die eine einzelne Person identifizieren können. Und das heisst: Sie als WebSite-Betreiber haben bestimmte Dokumentationspflichten zu erfüllen. In diesem Webinar erfahren Sie deshalb, wie Sie den Status Ihrer Web-Dienste richtig erkennen und bewerten.

Ihre Web-Dienste in der Datenschutz-Grundverordnung

Damit Ihnen die Zusammenhänge klar werden, gehen wir auf die folgenden Fragen ein:

  1. Wann ist die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erlaubt?
  2. Welche Pflichten ergeben sich aus dem Betreiben von WebSiten für Sie als Inhaber?
  3. Welche Daten fallen beim Hosting wo an?
  4. Wer ist wann und wofür zuständig bzw. verantwortlich: Inhaber oder Hosting-Anbieter?

Denn daraus ergibt sich, auf welche Weise Sie das Hosting Ihrer Web-Dienste im „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ dokumentieren müssen.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Entscheider und Selbständige, welche für die Internetanwendungen ihres Unternehmens verantwortlich sind.

Vorkenntnisse

Grundsätzlich sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Denn wir erklären in diesem Webinar noch einmal kurz alle wichtigen Begriffe. Aber es könnte hilfreich sein, wenn Sie sich vorher noch einmal den Video-Beitrag „DS-GVO – ein Überblick für Entscheider“ anschauen. Er dauert nur etwas über 17 Minuten.