Not(aus)gebremst

Die „Bundes-Notbremse“

Bevor wir uns alle wundern (oder aufregen), was der Gesetzgeber mit heißer Nadel zusammengestrickt hat, lassen Sie uns erst einmal einen Blick ‚reinwerfen in dieses „Bundes-Notbremse Gesetzt“. Eigentlich heisst es ja offiziell „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite„. Das aber klingt wenig presse- und medientauglich. Natürlich geht es um Maßnahmen, die uns aus der Pandemie wieder schnell herausführen sollen, indem man den Virus in seiner Verbreitung ausbremst. Gedacht war wahrscheinlich eine Anlehnung an „die Reissleine ziehen“ oder ähnliches. Doch unternehmerisch und gesellschaftlich sinnvolle Maßnahmen, die uns eigentlich voran – also aus der Krise heraus führen sollen – passen so gar nicht in dieses Bild.