Not(aus)gebremst

Das passiert leider bei vielen gesetzlichen Neuerungen. So wurde auch die Datenschutzgrundverordnung als Ausbremsung oder gar Verhinderung des Internetbusiness betrachtet. Denken wir hier mal an die Cookie-Diskussion. Oder das leidige Thema „Datenschutzerklärung“, die eigentlich eine „Datenschutzaufklärung“ oder Datenschutzinformation sein sollte. Aber wir lassen wir von dieser öffentlichen, negativen Wahrnehmung nicht abschrecken. Oder gar ausbremsen. Denn wir wollen etwas besseres, vor allem nutzbringendes daraus machen.

Homeoffice – ja, unbedingt! Aber richtig.

Uns geht es um den folgenden Absatz:

 „(7) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die zuständigen Behörden für den Vollzug der Sätze 1 und 2 bestimmen die Länder nach § 54 Satz 1.“

Das klingt fast so, als ob das Homeoffice eine lästige Zwangsmaßnahme wäre, deren konsequente Umsetzung man uns nicht wirklich zutraut. Als würden wir alle ständig „Einspruch“ rufen, Schlupflöcher suchen, damit wir dem gesetzlich verordneten Arbeitsstubenarrest entkommen. Das ist natürlich Unfug. Denn wir glauben, dass die meisten Arbeitgeber und Beschäftigten weitaus vernünftiger sind, als der Gesetzgeber denkt oder es die veröffentlichten Meinung vermuten lässt. Es fehlt uns nicht an rechtsverbindlichen Verpflichtungen, sondern an motivierenden Vorbildern und Rahmenbedingungen, die uns in der Umsetzung sinnvoller Maßnahmen so richtig voran bringen. Und das wollen wir mit unserem „Webcast: „Die technische Homeoffice-Organisation“ wenigstens teilweise erreichen.

Datenschutzerklärung mal anders

Aus gegebenen Anlass – die DSGVO hat nämlich ihr verflixtes 7. Jahr überstanden – wenden wir uns einer weiteren „Pflichtaufgabe“ zu. Nämlich der Datenschutzerklärung, die seit dem auf keiner Website fehlen darf. Aber muss sie denn ungenießbar trocken, sterbens langweilig oder juristisch verklausuliert geschrieben sein? Natürlich nicht. In unserem Webcast:“Die bessere Datenschutzerklärung“ zeigen wir Ihnen, wie Sie mit den Stilmitteln eines guten Onlinetextes für mehr Kundenfreundlichkeit sorgen und gleichzeitig Futter für Suchmaschinen auslegen.